Gefunden hab ich es bei der Suche nach der Regelung zum Grillen auf dem Balkon und zwar in der Morgenpost.
Meine Quintessenz zum Thema: Es ist nicht pauschal verboten (Blick in den Mietvertag), aber die Nachbarn müssen auch nicht alles ertragen. Die empfohlene 48stündige Voranmeldung in Mehrmieterhäusern ist im akuten Fall dann auch schon nicht mehr einzuhalten…